Fachkommentar: Mag. Pharm. Adelheid Tazreiter

Fast scheint es so, als hätten wir die Pandemie in den Griff bekommen.

Die vielen Lockdowns und die Impfung haben der Pandemie den Schwung genommen. Fast scheint es so, als hätten wir sie in den Griff gekriegt. Ein Sommer wie damals scheint möglich – für diejenigen, die zu den 3Gs gehören, also geimpft, genesen oder frisch getestet sind. Diese 3 Gruppen sind im Sinne einer möglichen Ansteckungsgefahr rechtlich gleichgestellt und können die kommenden Lockerungen genießen. Freilich sind die Auslandsreisen noch beschränkt. Ein Wirr-Warr an Ein- und Ausreisebedingungen diverser beliebter Sommerdestinationen der ÖsterreicherInnen wird wohl das Inland vermehrt zum Urlaubsziel machen.

Rund ein Drittel aller Mitbürger sind bereits genesen oder geimpft und sind dadurch vor COVID-19 geschützt oder zumindest vor einem schweren Verlauf. Bei Genesenen gilt das für ca. 6 Monate, bei Geimpften für etwa 9 Monate. Dann muss eine weitere Immunisierung erfolgen bzw. muss man sich wieder testen lassen. Wie die Dauer der Schutzzeit bei den verschiedenen Impfstoffen genau ausfallen wird, ist noch nicht ganz klar, das wird wohl im Herbst ein großes Thema.

Hier wichtige Details zu den 3GS

GEIMPFT

Der Nachweis der Schutzimpfung kann durch die Eintragung im gelben internationalen Impfpass oder auf speziellen Impfkärtchen erbracht werden. Neuerdings gibt es auch den e-Impfpass, der in Apotheken oder Arztordinationen über ELGA geholt werden kann. Sie können den Ausdruck auch selbst über das ELGA-Portal unter https://www.gesundheit.gv.at/ vornehmen, dazu benötigen Sie jedoch eine Bürgerkarte bzw. Handysignatur. Und jetzt im Juni wird der „Grüne Pass“ für Österreich und ab Juli für die Europäische Union eingeführt: Er enthält alle Zertifikate, die den Corona-Status betreffen – also Impftermine, eine bereits durchgemachte COVID-19 Erkrankung und alle offiziellen Tests – und wird den Nachweis im Alltagsgeschehen stark vereinfachen, da er auch am Handy abrufbar sein wird.

Die deutsche Ständige Impfkommission (Stiko) geht aktuell davon aus, dass vollständig Geimpfte das Corona-Virus nur in geringem Ausmaß weitertragen können. Die Impfung schützt auch nicht 100%, so dass eine weitere COVID-19 Erkrankung selten aber sehr wohl möglich ist, jedoch wahrscheinlich nur in abgeschwächter Form. Durch das Sammeln von Daten über die nächsten Monate werden diesbezügliche Einschätzungen sicher immer besser werden. Fakt ist, dass Geimpften empfohlen wird, nicht leichtsinnig zu werden und die bekannten Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Achtung
Impf- Zertifikate können nur für Corona Impfstoffe erstellt werden, die im e-Impfregister eingetragen sind und von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen wurden.

GENESEN

Etwa eine halbe Million ÖsterreicherInnen haben bereits eine SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht, die Dunkelziffer könnte höher liegen. Um diesen Status nachzuweisen, braucht man ein Genesungszertikat (erhält man bei der Gemeinde, der Bezirksverwaltungsbehörde oder bei der ELGA Ombuds-stelle), welches 6 Monate ab Krankheitsbeginn gültig ist.

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, ist in der Regel vor einer erneuten Erkrankung durch die vom Immunsystem gebildeten Antikörper geschützt. Offiziell werden aktuell dafür 6 Monate angenommen. Die Menge an Antikörpern und ihre Abbauzeit in unserem Organismus ist allerdings von Mensch zu Mensch – auch durch den Schweregrad der Krankheit beeinflusst – verschieden. Das macht es in Einzelfällen möglich, innerhalb der 6 Monate wieder an COVID-19 zu erkranken. Andererseits gibt es auch Genesene, bei denen ausreichend Antikörper deutlich länger als 6 Monate im Blut zu finden sind. Durch eine Blutuntersuchung beim Arzt können die so genannten „neutralisierenden“ Antikörper bestimmt werden und ab der erforderlichen Menge eine Bestätigung ausgestellt werden, die dann 3 Monate gilt. Das ist auch für Geimpfte möglich. Sind jedoch nicht mehr genug Antikörper vorhanden, muss wieder getestet oder immunisiert werden.

GETESTET

In Österreich gibt es eine Fülle von Testangeboten, größtenteils auch gratis. Sie haben folgende Auswahl:

PCR-TEST

In Wien gibt es ein Gratis-Angebot unter dem Motto „Alles gurgelt!“. Diese Tests haben 2 Vorteile: Man kann sie selbst daheim durchführen und sie gelten 72 Stunden. Allerdings ist mit dem Weg zum Testergebnis ein gewisser Aufwand verbunden, der für manche sicher mühsam erscheint. Zunächst muss man im Internet auf der Homepage von „Alles gurgelt!“ einsteigen und folgende Anweisungen befolgen:

  1. Registriere dich und hol dir deinen Barcode.
  2. Kostenloses Test-Set (höchstens 4 Stück) in jeder Wiener BIPA-Filiale abholen.
  3. Melde dich auf lead-horizon.org/public durch die Eingabe der Proben-Nummer an. Folge der Anleitung und führe den Test durch.
  4. Es kann gegurgelt oder gespült werden.
  5. Gib deinen PCR-Gurgeltest in jeder REWE-Filiale in Wien ab (BILLA, BILLA PLUS, BIPA und PENNY sowie bei den Tankstellenshops BP MERKUR inside, JET BILLA STOP&SHOP, SHELL BILLA Unterwegs).
  6. Erhalte dein Ergebnis innerhalb von 24 Stunden – bei Abgabe vor 9 Uhr –
    per E-Mail.

Eine Abholung der Proben erfolgt zweimal täglich (9-12 Uhr und 14-17 Uhr).

PCR Gurgeltest
Die PCR-Gurgeltests gelten für den Zeitraum von 72 Stunden.

 

 

ANTIGEN-SCHNELLTEST

Professionell abgenommene Schnelltests gelten 48 Stunden. Durchgeführt werden Sie in Teststraßen (Testzentren), Apotheken und bei Ärzten. Sie sind gratis und werden ins Screening-Portal des Bundesministeriums eingetragen. Die Abnahme erfolgt durch tiefen Nasenabstrich oder Rachenabstrich. Nur diese beiden werden von der Krankenkasse anerkannt und ein Kostenersatz geleistet. Die Bestätigung über das Testergebnis erhalten Sie nach 15 min. vor Ort oder auf ihr Handy oder per Mail.

SELBSTTEST/“WOHNZIMMERTEST“

10 Stück* dieser Tests erhalten Sie gratis 1x pro Monat in der Apotheke (*Stand Juni 2021). Natürlich können Sie auch zusätzlich welche kaufen. Damit diese Tests offizielle Gültigkeit haben, müssen Sie – nach Vorarlberger Vorbild – in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden. Man benötigt dazu einen QR-Code (für jeden Test ein eigenen), der in manchen Gemeinden zusammen mit Test-Kits ausgegeben werden. In anderen Bundesländern (zB.: Niederösterreich) muss ein bestimmter Code händisch auf dem Test angebracht werden. Es gibt keine bundesweit einheitliche Vorgehensweise. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website des jeweiligen Bundeslandes zB. für Öberösterreich:
land-oberoesterreich.gv.at bzw. selbsttest.ooe.gv.at

Diese selbst durchgeführten Tests ohne Überwachung sind natürlich nicht fälschungssicher. Abgesehen davon ist anzunehmen, dass der eine oder andere Benutzer nicht weit genug in die Nase fährt, um wirklich ausreichend Probenmaterial zu erhalten. Daher gelten diese Tests nur 24 Stunden und nicht für Gastronomie und körpernahe Dienstleister.

Auch können Gastronomen oder Sport-Veranstalter Selbsttests vor Ort anbieten, die jedoch nur für diesen Zeitpunkt für den einmaligen Besuch dort gelten.

Einfacher haben es Schüler: Sie werden alle 2 Tage in der Schule getestet. Ein dokumentiertes negatives Ergebnis berechtigt für 48 Stunden zum Zutritt in Vereinsanlagen, Schwimmbäder oder Gastronomie. (Achtung: ein Freitag durchgeführter Test gilt Sonntag zum Abendessen nicht mehr!). Kinder bis 10 Jahre benötigen keinen Testnachweis.

Selbsttests sind in Ergänzung zu den anderen Testmöglichkeiten ein brauchbares Mittel um mit SARS-Co-2 infizierte Personen zu erkennen. Allerdings ist die Genauigkeit der Ergebnisse nicht sehr hoch und sie gelten nur innerhalb Österreichs!

DER GRÜNE PASS – ein Prestigeprojekt, das allen nützt

Die EU und im Speziellen unser Bundeskanzler ist an der Entwicklung und Einführung des Grünen Passes sehr interessiert. In einem einzigen Dokument werden alle wichtigen Nachweise über den Corona-Status eines jeden erfasst sein. Das erleichtert dem Bürger das Mitführen seiner persönlichen Zertifikate bezüglich Impfstatus, durchgemachter CoVid-19 Erkrankung und offiziellen Testergebnissen enorm, da der Grüne Pass als PDF-Dokument aber auch digital auf dem Handy abrufbar sein wird (allerdings nur mit Handysignatur oder Bürgerkarte). Auch den Prüfstellen (behördliche oder auch Gasthäuser, Kinos oder Friseure u.a.) wird die Kontrolle der Zertifikate dadurch vereinfacht. Sie scannen den im Grünen Pass vorliegenden QR-Code mit der Handykamera ein und sehen mittels einer Prüf-App, ob ein gültiger Nachweis vorhanden ist oder nicht.

Daneben gelten nach wie vor die einzelnen Nachweise, wie wir sie jetzt haben. Also der Impfpass, das Impfkärtchen oder der ausgedruckte e-Impfpass, ein Genesungszertifikat oder Testbestätigungen.

Der Artikel Der neue Weg zur Freiheit ist erstmals auf APOgesund.at erschienen.